Straßenabstufung: CDU will gesetzliche Änderung!

10.05.2017

CDU drängt auf gesetzliche Änderungen – Ampel-Fraktionen lehnten Gesetzentwurf ab – CDU-Kreischef: Landesregierung vernachlässigt ländlichen Raum

CDU drängt auf gesetzliche Änderungen – Ampel-Fraktionen lehnten Gesetzentwurf ab – CDU-Kreischef: Landesregierung vernachlässigt ländlichen Raum

Die Christdemokraten wollen zahlreiche Straßenabstufungen im ländlichen Raum aufgrund des sogenannten „Alsheimer Urteils“ verhindern. „Wir möchten, dass räumlich getrennte Ortsteile und Ortsbezirke in Einheitsgemeinden auch in Zukunft einen Anspruch auf die Anbindung an das überörtliche Straßennetz haben und die Kreis- und Landesstraßen nicht ohne weiteres zu Gemeindestraßen abgestuft werden“, macht der Landtagsabgeordnete Hans-Josef Bracht bei einem Termin mit den Bopparder CDU-Kreistagsmitgliedern Wolfgang Spitz, Maximilian Ziegler und Rudolf Bersch deutlich.

Dazu verweist der Christdemokrat auf einen konkreten Gesetzesantrag der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag. „Wir haben als CDU-Landtagsfraktion eine Gesetzesänderung beantragt. Leider wurde der Antrag von den Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen und damit der Mehrheit des Landtags abgelehnt, ohne eine Alternative vorzulegen. Das geht zu Lasten des ländlichen Raumes. Die Landesregierung vernachlässigt die Infrastruktur in Rheinland-Pfalz weiter“, kritisiert Bracht.

Aktuell ist keine Straße betroffen, aber zukünftig könnte es auch Probleme beim Ausbau von Straßen in Boppard geben, sollte es keine gesetzliche Änderung geben: Denn das aktuelle Landesstraßengesetz besagt, dass eine Ortsgemeinde mit einer klassifizierten Straße an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen sein muss. Jeder Stadtteil einer Stadt ist dabei jedoch nur ein Ortsteil, der für sich allein genommen keinen Anspruch auf eine klassifizierte Straße mehr hat. Aktuell werden Sanierungen von Kreis- und Landesstraßen, die diese Ortsteile verbinden, daher vom Land davon abhängig gemacht, dass die Kommune die Straße auch als Gemeindestraße übernimmt. „Was abstrakt schwer verständlich ist, hat konkret eine große Sprengkraft: Denn es bedeutet, dass man nur über eine klassifizierte Straße wie Kreis-, Landes- oder Bundesstraße in einen Teil der Stadt kommen muss. Alle Straßenverbindungen zwischen den Stadtteilen könnten von einer Abstufung betroffen sein“, erklärt Wolfgang Spitz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat Boppard.

In der Konsequenz der möglichen Abstufungen müsste die Stadt Boppard diese Straßen im Zweifel übernehmen und dann neben den Straßenverkehrssicherungspflichten auch Ausbesserungsarbeiten sowie den Winterdienst bei diesen Straßen sicherstellen. „Das ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Stadt Boppard und könnte zu einer wesentlich schlechteren Infrastruktur führen“, führt Rudolf Bersch aus: „Bei zukünftigen Sanierungen dieser Straßen werden die Bürger durch Ausbaubeiträge am Ausbau beteiligt und belastet.“

Maximilian Ziegler erinnert daran, dass der Kreistag bereits einstimmig eine Resolution verabschiedet hat und auf eine Lösung der Problematik drängt. „Hessen und Sachsen haben im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz durch eine minimale Änderung ihrer Landesstraßengesetze Abhilfe geschafften“, so Ziegler. Das fordert auch die CDU, um Städte nicht zu benachteiligen und eine gute Infrastruktur zu erhalten. „Wir werden weiter Druck machen und auf eine gesetzliche Änderung zugunsten unserer Städte und Gemeinden im ländlichen Raum drängen“, macht Landtagsabgeordneter Bracht abschließend deutlich.