Des Bürgermeisters „Märchenstunde“

17.08.2019

„Unglaublich und unerträglich“, macht Wolfgang Spitz, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Bopparder Stadtrat seinem Ärger Luft! „Der Bürgermeister vertritt wohl ernsthaft die Auffassung, der Stadtrat habe mit der in der konstituierenden Sitzung durch Änderung der Hauptsatzung vorgenommenen Neujustierung der Aufgabenübertragungen an den Bürgermeister aus dem Zuständigkeitskatalog des Stadtrates die Stadtverwaltung lahmgelegt“, fasst Wolfgang Spitz die Ausführungen des Bürgermeisters in der jüngsten Stadtratssitzung aus seiner Sicht zusammen. „Der Bürgermeister möge die Bürgerinnen und Bürger nicht für dumm verkaufen“, mahnt Spitz weiter.

Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung komme dem Bürgermeister kraft Gesetzes ein großer Aufgaben- und damit Verantwortungsbereich zu. Nur das, was die Gemeindeordnung dem Bürgermeister nicht zuordnet, verbleibe beim Stadtrat, wie etwa grundlegende Planungs­entscheidungen oder die Verfügung über das Gemeindevermögen mit hohen Werten im Einzelfall. Bei der ganz überwiegenden Zahl der Aufgaben, die der Bürgermeister nach dessen Auffassung nun nicht erledigen könne, handele es sich aber um Entscheidungen im Rahmen der Ausführung von Beschlüssen des Stadtrates und seiner Ausschüsse oder schlicht um die Führung von Geschäften der laufenden Verwaltung. Aufgaben, die ausschließlich dem Bürgermeister von Gesetzes wegen vorbehalten sind. Im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung zum Beispiel, könne der Bürger­meister auch über größere Ersatzbeschaffungen in eigner Zuständigkeit entscheiden. Diese Kompetenzverteilung zwischen Bürgermeister und Stadtrat nennt die Rechtslehre „rheinische Bürgermeisterverfassung“. Kennzeichen dieser Form der Gemeindeordnung ist der im Vergleich zu anderen Bundesländern außerordentlich starken Stellung des Bürgermeisters geschuldet.
Die Gemeindeordnung sieht seit dem Jahre 1994 die Möglichkeit vor, dem Bürgermeister auch Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtrates zu übertragen. Bei den möglichen Übertragungen aus den dem Stadtrat dem Grunde nach vorbehaltenen Verfügungen über das Gemeindevermögen geht es um Sachverhalte ohne große finanzielle Bedeutung für die Stadt, die aber in der Stadtpolitik zum ersten Mal auftreten und damit nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung sind, wie etwa die Anschaffung von E-Scootern, um damit bestimmte Verwaltungsbereiche auszustatten. „Nur über solche oder vergleichbare Fälle reden wir“, macht Spitz deutlich.

Wie der Bürgermeister mit den Anliegen und Beschlüssen des Stadtrates, der immerhin die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger ist, umgeht, zeigt schließlich die Bildung von Geschäftsbereichen, die an Beigeordnete zu übertragen sind. Eine Aufgabe, die ihm der Stadtrat mit der Änderung der Hauptsatzung in der konstituierenden Sitzung auferlegt hat. Der Bürgermeister hat hier das ausschließliche Initiativrecht, bedarf aber zur Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche der Zustimmung des Stadtrates. Die von Bersch dem Stadtrat unterbreiteten Vorschläge sind aus Sicht der CDU Fraktion nicht zustimmungsfähig. Die Zustimmung des Stadtrates ist aber Voraussetzung, die Geschäftsbereichsübertragung zu vollziehen. „Nun ist der Bürgermeister wieder am Zuge“, informiert Wolfgang Spitz. „Lässt sich bei der Bildung der Geschäftsbereiche Konsens erzielen, kann man mit uns auch über Aufgabenzuweisungen konstruktiv reden“, signalisiert Spitz Gesprächsbereitschaft.