Grundsteuerreform: Große Nachfrage bei der Veranstaltung der CDU Boppard

09.09.2022

Großen Zuspruch fand die Veranstaltung zur anstehenden Grundsteuerreform. Zu Gast war der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Kögler.

BUCHHOLZ. Großen Zuspruch fand am Donnerstag auch die zweite Veranstaltung des CDU-Stadtverbandes zur anstehenden Grundsteuerreform in der Turnhalle der Grundschule in Buchholz. Zu Gast war der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Kögler. Er klärte über die bisherige Bemessung der Grundsteuer und die bevorstehenden Änderungen auf. Sein Vortrag stieß auf großes Interesse, denn viele Grundstückseigentümer sind verunsichert und kommen mit der Grundsteuererklärung an das Finanzamt nicht zurecht.

Die Grundsteuerreform bringt viel Bürokratie und viele Fragen bei den Betroffenen. Nach seiner Einführung nahm sich Referent Dr. Kögler daher Zeit für Fragen der Gäste. Ein hilfreicher und wichtiger Hinweis galt für alle: Bei Zweifeln zur neuen Berechnung sollten die Betroffenen ihren Widerspruch bereits gegen den ersten Steuermessbescheid einreichen, da dieser die Grundlagen für weitere Bescheide darstellt, riet Dr. Wolfgang Kögler.

An einem Beispiel zeigte Dr. Kögler auf, wie sich das neue Recht auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt. In dem von ihm gewählten Beispiel zeige sich ab dem 1. Januar 2025 bei gleichbleibenden Grundsteuerhebesatz, diesen bestimmt die Stadt, keine Zusatzbelastung.

„Dabei wird es aber ganz sicher nicht bleiben“, leitete Burkhard Höhlein, der stellvertretende Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes, langjähriger Leiter der Kommunalakademie, auf ein Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung über, das derzeit vorbereitet werde und bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein muss. Dabei geht es um das Landesfinanzausgleichsgesetz, das u.a. die Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen, hier der Stadt und dem Rhein-Hunsrück-Kreis, regelt. Einen großen Teil der Grundsteuereinnahmen muss die Stadt in Form einer Kreisumlage an den Kreis abführen, zurzeit 45 v.H. Diese Kreisumlage greift u. a. auf die Grundsteuer in Höhe eines nivellierten Grundsteuerhebesatzes zu; landeseinheitlich gilt derzeit ein nivellierter Grundsteuerhebesatz in Höhe von 365 v.H., bei der Grundsteuer B. Dieser Nivellierungssatz soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bereits ab dem kommenden Jahr auf 465 v.H. erhöht werden. Würde es bei dem in Boppard vom Stadtrat festgelegten Grundsteuerhebesatz (Grundsteuer B) von derzeit 370 v.H. auch in 2023 verbleiben, würde die Stadt bei der Berechnung der Kreisumlage so gestellt, als würde sie Grundsteuer mit einem Hebesatz von 465 v.H. erheben. Im Ergebnis würde die Stadt Geld an den Kreis abführen müssen, das sie gar nicht hat. De facto ist das, was die Landesregierung derzeit plant nichts anderes, als eine gigantische Erhöhung der Grundsteuern durch die Hintertür, landesweit. Der Stadt bliebe gar nichts anderes übrig, als den Hebesatz, der in der Stadt Boppard derzeit gilt von 370 v.H. auf 465 v.H. anzuheben.

In der rund zweistündigen Veranstaltung konnten viele Fragezeichen beseitigt werden. Die Gäste nahmen wertvolle Hinweise für die Bearbeitung ihrer Grundsteuererklärung mit nach Hause in ihr Eigenheim.