Mehr als 10.000 Euro sind keine Petitesse!

22.08.2018

Unser Kreistagsmitglied Maximilian Ziegler bezieht Stellung zu einer Anwaltsrechnung von SPD, FreieWähler und FDP!

Das Handeln der Fraktionen von SPD, Freie Wähler und FDP ist schon bizarr: Erst beschimpfen Sie den Landrat, dann verklagen sie ihn und jetzt wollen sie auch noch die Kosten für ihren Anwalt erstattet haben. Dabei ist die Anwaltsrechnung mehr als 4 Mal hoher als die gesetzliche Anwaltsvergütung vorsieht. Denn anders als in der Berichterstattung dargestellt, geht es nicht um die Differenz zwischen kalkulierten und den letztlich tatsächlichen Anwaltskosten, sondern es geht um die Differenz zwischen der gesetzlich festgeschriebenen Anwaltsvergütung und der letztlich entstandenen Anwaltsrechnung. Auch diese Kosten wollen die Fraktionen jetzt vom Kreis und damit vom Steuerzahler bezahlt haben, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.

Fakt ist, dass die genannten Fraktionen eben ganz bewusst eine freie Honorarvereinbarung mit einem Anwalt eingegangen sind, um mit diesem gegen den Landrat zu prozessieren. Die gesetzliche Regelung für anwaltliche Vergütungen sieht in diesem konkreten Fall einen Betrag von nur 3.400 Euro vor. Dass die Anwaltsrechnung weit über 14.000 Euro beträgt, weil die Fraktionen eine vier Mal so hohe Vergütung mit dem Anwalt vereinbart haben, ist allein das Problem der Fraktionen. Den Fraktionen von SPD, Freie Wählern und FDP war das auch von Anfang an bekannt und bewusst. Denn laut den gesetzlichen Vorgaben muss sich auf der Vergütungsvereinbarung zwischen den Fraktionen und dem Anwalt ausdrücklich ein Hinweis befunden haben, dass nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstattet wird - also, dass sämtliche mit dem Anwalt höher vereinbarte Vergütungen von den Fraktionen von SPD, Freie Wähler und FDP selbst bezahlt werden müssen.

Dass unser Landrat Dr. Marlon Bröhr nun den genannten Fraktionen die gesamten Anwaltskosten erstatten möchte, ist mehr als großzügig, bedenkt man die Hetzjagd gegen seine Person durch SPD & Co. in den letzten Monaten. Für die CDU-Fraktion gibt es aber noch viele offene Fragen, die in den kommenden Wochen vor einer abschließenden Entscheidung zu klären und zu beleuchten sind.

Denn es geht um Rhein-Hunsrücker Steuergeld. Dabei sind für uns mehr als 10.000 Euro keine Petitesse!